Für Kälte- und Klimafachbetriebe/Fristen und Aufzeichnungen nach VO (EU) 2024/573·iPhone & iPad
Kältemittel und Füllmenge eintragen, die App rechnet CO2-Äquivalent und Prüffrist. Kontrolle mit den Prüfpunkten abarbeiten, Nachfüllungen erfassen, Bericht und Logbuch nach Art. 7 als PDF – auch im Technikraum ohne Netz.
Die App ist fertig, im App Store steht sie noch nicht. Hier im Browser können Sie sie mit Beispielbetrieben ausprobieren.
Von denselben Leuten wie Spielplatzprüfung, seit September 2026 im App Store.
Das Problem
Ob eine Anlage alle sechs oder alle zwölf Monate dran ist, hängt am CO2-Äquivalent. Ob sie noch mit Neuware nachgefüllt werden darf, am GWP und am Datum. Und die Aufzeichnungen müssen Betreiber und Fachbetrieb fünf Jahre aufbewahren. Auf Papier und im Kopf geht genau das verloren.
So funktioniert es
Kältemittel wählen, Füllmenge eintragen: die App rechnet den GWP nach Anhang VI, das CO2-Äquivalent und die Frist nach Art. 5 – mit hermetischen Ausnahmen und Leckage-Erkennungssystem.
Direkt oder indirekt, die fünf Prüfpunkte, die Anzeichen für einen Austritt. Undicht? Leckstelle, Ursache, Reparatur – und die Folgekontrolle steht im Kalender.
Jede Nachfüllung und Rückgewinnung mit Datum und Gasart. In Deutschland vergleicht die App die Leckrate der letzten zwölf Monate mit dem Grenzwert der ChemKlimaschutzV.
R-404A in der Kälteanlage, R-422D in der Klima: die App sagt, ab wann Neuware verboten ist und bis wann aufgearbeitetes Gas erlaubt bleibt. Jede dieser Anlagen ist ein Umrüstungsangebot.
Über alle Betreiber hinweg: was überfällig ist, was diesen Monat fällig wird, wo eine Folgekontrolle läuft. Eine Liste von Einsätzen, die Sie abrechnen.
Bericht je Kontrolle und das ganze Logbuch der Einrichtung als PDF, mit Zertifikaten von Betrieb und Person. Die Kopie für Ihre fünf Jahre bleibt auf dem Gerät.
Ausprobieren
Dieselbe App wie auf iPhone und iPad – mit drei erfundenen Betreibern und sechs Einrichtungen. Eine Kontrolle ist überfällig, eine Folgekontrolle läuft, eine R-404A-Anlage darf nicht mehr mit Neuware befüllt werden.
Läuft in Ihrem Browser
Grundsätzliches
Häufige Fragen
Bei ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und weiteren Einrichtungen, die mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent an Gasen aus Anhang I (HFKW) oder mindestens 1 kg an Gasen aus Anhang II Gruppe 1 (HFO) enthalten. Das CO2-Äquivalent ist die Füllmenge mal dem GWP. Ausgenommen sind als hermetisch geschlossen gekennzeichnete Einrichtungen unter 10 t CO2-Äquivalent bzw. unter 2 kg Anhang-II-Gas, in Wohngebäuden unter 3 kg.
Unter 50 t CO2-Äquivalent mindestens alle zwölf Monate, ab 50 t alle sechs Monate, ab 500 t alle drei Monate; für Anhang-II-Gase gelten die Stufen 10 kg und 100 kg. Mit einem Leckage-Erkennungssystem verdoppelt sich der Abstand. Ab 500 t ist ein solches System vorgeschrieben und jährlich zu kontrollieren. Nach der Reparatur eines Lecks ist frühestens nach 24 Stunden, spätestens nach einem Monat erneut zu kontrollieren.
Bei Gemischen aus HFKW und HFO, etwa R-454B, ist offen, ob die kg-Stufen für das ganze Gemisch gelten. Die App wendet dann die strengere Lesart an und sagt das.
Quelle: VO (EU) 2024/573, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 6, Art. 6
Menge und Art der Gase, jede hinzugefügte Menge mit Datum, jede rückgewonnene Menge, bei recyceltem oder aufgearbeitetem Gas Name und Anschrift der Anlage, das ausführende Unternehmen und die Person mit Zertifikatsnummern, Zeitpunkt und Ergebnis jeder Kontrolle und Reparatur sowie die Maßnahmen bei der Außerbetriebnahme. Der Betreiber und das ausführende Unternehmen bewahren sie mindestens fünf Jahre auf.
Mit Neuware nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Gasen mit einem GWP ab 2 500 zur Wartung von Kälteanlagen jeglicher Art verboten. Aufgearbeitete oder – unter Bedingungen – recycelte Gase sind bis zum 1. Januar 2030 ausgenommen. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt dasselbe ab dem 1. Januar 2026, mit Ausnahme bis 2032. Ab 2032 trifft es ortsfeste Kälteanlagen (außer Kühlern) schon ab GWP 750. Ausgenommen sind Militär und Kühlung unter −50 °C.
Ja. Der spezifische Kältemittelverlust darf im Normalbetrieb bei nach dem 30. Juni 2008 errichteten Einrichtungen 3 % pro Jahr unter 10 kg, 2 % von 10 bis 100 kg und 1 % darüber nicht überschreiten; ältere Einrichtungen haben höhere Werte, in sich geschlossene ab 3 kg 1 %. Die App rechnet die Rate aus den Nachfüllmengen der letzten zwölf Monate.
Bei Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen natürliche Personen, die nach Art. 10 zertifiziert sind. Die App hält Unternehmens- und Personenzertifikat in jeder Aufzeichnung fest.
Quelle: VO (EU) 2024/573, Art. 5 Abs. 3
Nein. Das F-Gas-Logbuch ist eine Arbeitshilfe. Die Prüfpunkte sind angelehnt an die Durchführungsverordnung (EG) 1516/2007; die Kommission hat die neuen Anforderungen nach Art. 5 Abs. 8 noch nicht erlassen. Ob eine Einrichtung dicht ist, beurteilt die zertifizierte Person, die kontrolliert. Für Polen und Italien, wo Aufzeichnungen in eine staatliche Datenbank gehören, ist die App nicht gedacht.
Quelle: VO (EG) 1516/2007, Art. 4 bis 7
Auf dem Gerät. Es gibt kein Konto und keinen Server, der Betreiber, Anlagen oder Kontrollen sieht. Gesichert wird über eine Datei, die Sie selbst ablegen – sinnvoll, weil Sie die Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren müssen.
Stand: 03.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Fehler gefunden? info@twelve-digital.de
Interesse?
Die App speichert heute auf einem Gerät. Wenn Sie mit mehreren Leuten an denselben Anlagen arbeiten: schreiben Sie uns, wie Sie das heute lösen. Jede Antwort hilft mehr als jeder Seitenaufruf.
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